Psychisch Stark
Erstgespräch
Am Anfang jeder therapeutischen Arbeit steht das Erstgespräch. Es dient dazu einander kennen zu lernen, und die Basis einer vertrauensvollen und sicheren Arbeitsbeziehung zu schaffen. Im Zuge des Erstgesprächs erhalten Sie Einblicke in die Arbeitsweise der Verhaltenstherapie, wir besprechen Ihre derzeitige Situation und persönlichen Erwartungen und klären mögliche Therapieziele und die für Sie besten weitere Schritte ab.
Ich freue mich, Sie in meiner Praxis in Graz begrüßen zu dürfen.
Ablauf und Rahmen
Dauer und Häufigkeit der Sitzungen
- Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Es kann nach Absprache auch längere Sitzungen geben, wenn es für den Verlauf der Therapie wichtig ist.
- Bei Paartherapie sind in der Regel Doppeleinheiten von 100 Minuten empfehlenswert.
- Gruppensettings und Trainings dauern in der Regel ebenfalls 100 Minuten.
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen kann sich sehr unterschiedlich gestalten. Es wird im Rahmen einer gemeinsamen Absprache ein passender Weg festgelegt.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision handelt es sich um jene Ausbildungskandidat*innen, welche von einer anderkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtung durch eine Bescheinigung über die erworbenen fachlichen und methodischenspezifischen Kompetenzen zur Patienten-Behandlung authorisiert worden sind.
Meine Arbeit wird regelmäßig mit erfahrenen Lehrtherapeut*innen in Supervisionseinheiten reflektiert.
Kosten & Absage
Das Honorar pro psychotherapeutische Einheit beträgt 80€/50 Minuten Einheit.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 80€.
Die Bezahlung ist mit Rechnungserhalt fällig und erfolgt per Überweisung. Eine Rückvergütung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Die Kosten für Coaching, Trainings und Vorträge werden individuell, je nach Umfang und Ziel, mit meinen Klienten/Auftraggebern nach dem Erstgespräch vereinbart.
Suchen Sie Psychotherapie auf Krankenschein, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gebietskrankenkasse.
Alle vereinbarten Termine sind verbindlich. Ich bitte Sie, schnellstmöglich, mindestens aber 10 Stunden vorher, bekannt zu geben, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bei zu spät oder nicht abgesagten Terminen ist die Einheit voll zu bezahlen.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Datenschutz
Im Zuge meiner Arbeit halte mich an alle Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Unverschlüsselte digitale Kommunikation per Signal Messenger, WhatsApp oder Telegram ist ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung des Klienten und nur zur Terminvereinbarung möglich.
Therapeutische Inhalte können nicht über diesem Weg geteilt werden.